Workshops Krav Maga Aachen

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Selbstverteidigung

Aachen

Workshops Krav Maga

Kommende Workshops Krav Maga Aachen

Basisworkshop

Verschiebung auf 9.11.24


Basisworkshop




Workshops können gerne auch auf Anfrage geplant werden

Weiter aktuelle Infos auch unter krav-maga-ac-de


Kosten Workshops:

Die Seminarkosten liegen für 3/3:30 Std.-Workshops, falls nicht anders angegeben, für Erwachsene (ab 18 Jahren) bei € 65,00 pro Person.

Beitragskosten für Jugendliche sind gestaffelt nach Alter. Falls nicht anders angegeben oder vereinbart, ab 16 Jahre € 55, ab 14 Jahre € 45, ab 12 Jahre € 35.

Sonderkonditionen für Studenten, Auszubildende, besondere Umstände auf Anfrage / nach Vereinbarung.

Sonderkonditionen für Anmeldungen als Familie / Paar nach Vereinbarung.

Bei Interesse an einem der Termine bitte bei mir anfragen bzw. anmelden zwecks Planung.

Für einen regulären Workshop ist eine Mindestanzahl an Teilnehmern bzw. verbindlichen Anmeldungen notwendig, damit er sinnvoll angeboten und durchgeführt werden kann.

Sollte ein Workshop aufgrund zu geringer Anzahl Anmeldungen nicht zustande kommen oder von mir aus anderen Gründen abgesagt werden müssen, wird der Workshop i.d.R. auf einen Folgetermin verlegt. Die ggf. schon bezahlten Workshop-Kosten werden dann selbstverständlich erstattet (oder auf Wunscvh auf den neuen Termin übertragen/angerechnet).


Trainingsort / Kontakt:

Trainingszentrum AachenTrainingshalle Capoeira Siao e.V.

Passstrasse 3

52070 Aachen

Info und Anmeldung über die angegebenen Kontaktdaten

Mail    martin @ krav-maga-ac.de

mobil  0151-19480474



Individuelle Workshops

Betriebe, Behörden

Unternehmen

Private Gruppen

  • Falls Sie als Unternehmen, Betrieb, Kanzlei, Praxis, Behörde etc. einen Workshop wünschen, sprechen Sie mich gerne an.
  • Falls Sie privat einen Workshop wünschen, z.B. mit einer Gruppe von interessierten Freunden und Bekannten, sprechen Sie mich gerne an.

Voraussetzungen und Regeln für Workshops

Grundsätzlich sind alle Interessenten herzlich willkommen, die Selbstverteidigung und Krav Maga neu erlernen oder ihre Kenntnisse auffrischen oder erweitern möchten.

Meine Trainings und Workshops richten sich zum Start meines Angebots in erster Linie an Einsteiger in Krav Maga. 

Ich möchte damit besonders Einsteigern einen Start in effektive Selbstverteidigung ermöglichen, also Menschen die bisher noch keine oder wenig Erfahrung auf diesem Gebiet haben, aber in das Thema Selbstverteidigung einsteigen möchten und darin Kenntnisse erwerben wollen.

Fortgeschrittene sind natürlich ebenfalls willkommen, auch wenn es ein Einsteigerworkshop sein sollte. Es ist auf jeden Fall gut, immer mal wieder zu den „Basics“ zurückzukehren und Grundtechniken zu wiederholen.

Trainings und besonders Workshops werde ich je nach Bedarf auch mit unterschiedlichen Schwerpunkten anbieten: Einsteiger-Workshops / Schnupperworkshops, Selbstverteidigung für Frauen & Mädchen, Spezialthemen wie Abwehr von Angriffen mit Waffen.

In meiner Instructor-Ausbildung war ein Motto und Ziel, mehr Menschen „stark“ zu machen, physisch und mental. Je mehr Stärke und Selbstsicherheit man ausstrahlt, desto geringer ist in aller Regel die Gefahr, von potentiellen Tätern und Angreifern als bevorzugte „Zielperson“ für Übergriffe und Angriffe angesehen zu werden.

Voraussetzungen für die Telnahme an Workshops:

Für das Training sind keine besonderen Voraussetzungen erforderlich., ein paar Dinge sind jedoch zu beachten:

Bitte beachten Sie auch die Teilnehmererklärung (siehe unten bzw. Seite Teilnehmererklärung

In der Teilnehmererklärung sind die nachfolgenden Punkte und noch weitere wichtige Punkte aufgeführt.

Gesundheitliche Voraussetzungen:

Es sollten keine kritischen gesundheitliche Einschränkungen vorhanden sein, sodass eine Teilnahme an mitunter  intensiveren sportlichen Aktivitäten ein gesundheitliches Risiko bedeuten würde. 

Eine Abklärung durch einen Arzt oder Sportarzt ist vor Aufnahme des Trainings im Zweifelsfall anzuraten. 

Mit der Teilnahme am Workshop bzw. Training erklärt der Teilnehmer, dass er im normalen Rahmen sporttauglich ist und keine relevanten gesundheitlichen Risiken bestehen. Ich kann als Trainer und Anbieter keine Haftung diesbezüglich übernehmen.

Aber es gilt auf jeden Fall:

Beim Training  oder n einem Workshop wird niemand „gezwungen“, Übungen mitzumachen, die individuell als nicht machbar empfunden werden, ob körperlich oder psychisch/mental. 

Besonders gilt das für Übungen, die für den Teilnehmer gesundheitlich & körperlich ggf. gefährdend sein könnten oder psychisch in dem aktuellen Moment nicht durchführbar sind (ggf. Vorerfahrungen, Traumata o.ä.)

Oft gibt es ja auch Alternativen für die Durchführung einer Übung. Die Fähigkeit, Übungen machen zu können, kann je nach Thema und Tagesform immer schwanken. Ich bin auch nicht jeden Tag gleich flexibel und beweglich. Was an einem Tag nicht geht oder klappt, kann zu einem späteren Zeitpunkt problemlos funktionieren. Ziel ist natürlich, mit der Zeit die körperlichen und mentalen Fähigkeiten und Techniken zur Selbstverteidigung stetig zu verbessern.

Verletzungsrisiko:

Selbstverteidigung bzw. Krav Maga ist versicherungstechnisch gesehen eine Kontaktsportart bzw. ein Kampfsport. Wenn man Krav Maga erlernt und ausübt, besteht trotz aller Vorsicht beim Training das Risiko, dass blaue Flecken, Verstauchungen, Prellungen und leichtere Verletzungen möglich sind. Schwerere und schwere Verletzungen sind im Training sind sehr selten und unüblich. Nichtsdestotrotz besteht hier ein Restrisiko. 

Workshops und Training ist so ausgerichtet, dass Verletzungen zu vermeiden sind. Daher lernt man auch im Training, die Techniken und den Krafteinsatz entsprechend zu beherrschen und zu dosieren. Eine Technikübung ist kein Free Fight, ein Übungs- Slow Fight ist kein Full Fight. Wer sich nicht lernt, sich diesbezüglich zu kontrollieren, wird nicht erfolgreich sein und geht ein höheres Verletzungsrisiko ein für sich und Trainingspartner. Zum Schutz vor Verletzungen ist es je nach Trainingsthema und Trainingsniveau Pflicht, gewisse Schutzkleidung zu tragen (Tiefschutz, Handschuhe, Zahnschutz, Schienbeinschutz, etc.). 

Als Teilnehmer am Training erklärt man, sich dieser Risiken für mögliche Verletzungen bewußt zu sein und diese in kauf zu nehmen. Es wird empfohlen, ggf. eine (Sport-) Unfallversicherung abzuschließen. Als Trainer und Anbieter habe ich eine Berufshaftpflicht für die Ausübung der Tätigkeit, jedoch besteht keine Unfallversicherung für Teilnehmer am Training. Ich schließe daher eine Haftung meinerseits für Unfälle und Verletzungen der Teilnehmer aus. (Grobe Fahrlässigkeit bei der Durchführung von Training seitens des Trainerss ist versicherungstechnisch normalerweise ausgenommen, aber das sollte bei enem guten Instructor sowieso nie vorkommen…).

Anweisungen durch den Trainer (bzgl. Sicherheit / allgemein):

Besonders in Bezug auf Sicherheit und Verletzungsrisiko bei der Ausführung von Übungen, aber auch generell verpflichten sich die Teilnehmer mit der Teilnahme an Training und Workshop, die Anweisungen des Trainers zu befolgen. Ich möchte, dass sich niemand unnötig verletzt und dass organisatorisch alles gut läuft zur Zufriedenheit aller Teilnehmer.

Hinweis: Der Trainer ist laut Trainingsvertrag / Teilnehmerklärung und bei Probetrainings befugt, Teilnehmer mit sofortiger Wirkung vom Training auszuschließen, falls sich ein Teilnehmer nicht an die angewiesenen Regeln hält oder sich anderweitig unfair, unsportlich oder unangemessen verhält. Ich möchte ein gutes Trainingsklima herstellen, bei dem alle Teilnehmer Freude haben und gemeinsam viel lernen können. 

Kleidung: 

Die Kleidung sollte zum Training i.d.R. sportlich bequem sein, idealerweise ohne Applikationen wie Knöpfe, Reißverschlüsse oder scharfkantige Verzierungen, um mögliche Verletzungen dadurch zu vermeiden. Mitunter kann Alltagskleidung bei realistischem Training sinnvoll sein. 

Schuhe dürfen auf keinen Fall Straßenschuhe sein!

Der Trainingsraum in Aachen Passtr. hat einen durchgehenden Mattenboden.

  • Bei einem Mattenboden darf dieser nur mit Mattenschuhen  bzw. (Hallen-) Schuhen mit nicht abfärbende Sohlen betreten werden. Gymnastikschuhe oder Stoppersocken sowie barfuß geht auch.
  • Straßenschuhe bitte vor dem Betreten des Mattenbodens im Eingangsbereich ausziehen. Danke!

(Sollten wir einmal in einem Raum mit normalem Boden trainieren (Fitnesstudio, Boden oft Laminat o.ä.) bitte ebenfalls keine Straßenschuhe, hier reichen aber normale saunere Sportschuhe, Hallenschuhe oder vergleichbar aus.

Schutzausrüstung:

Für ein Probetraining ist keine Schutzausrüstung notwendig. Falls ein Tiefschutz vorhanden ist, bitte mitbringen.

Für reguläres Training ist auf jeden Fall ein Tiefschutz sinnvoll und dringend angeraten

Je nach Übungen ist ebenfalls ein Zahnschutz zu empfehlen. MMA-Handschuhe bzw. Boxhandschuhe werden ab Light-Fight-Übungen zum gegenseitigen Schutz benötigt. Schienbeinschutz kann ebenfalls sinnvoll sein bei gewissen Tritt-Techniken. Kopfschutz ist meist nur bei fortgeschritteneren Fight-Übungen notwendig.

Rechtliches:

Rechtliche Voraussetzung zur Teilnahme an einem Workshop Krav Maga ist ein diesbezüglich einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis. 

Mit der Anmeldung zum Workshop bestätigt der Teilnehmer, ein Führungszeugnis ohne relevanten Eintrag zu besitzen.

Die Vorlage eines Führungszeugnisses kann bei Bedarf jederzeit von mir verlangt werden. Grund für diese Voraussetzung ist, dass Krav Maga-Trainings zur Selbstverteidigung nur für (unbescholtene) Personen angeboten werden sollte, die Krav Maga für den eigenen Schutz erlernen möchten bzw. benötigen. Krav Maga Training möchte ich nicht für Personen mit gewalttätigem Hintergrund oder entsprechenden polizeilichen Einträgen anbieten. Um es mit den Worten eines anderen Krav Maga-Anbieters zu sagen: „Wir bilden nicht die Leute aus, vor denen wir uns schützen wollen“.

Raum & Trainingsmaterialien:

Ich denke, es versteht sich von selbst, dass sowohl die Trainingsräumlichkeiten als auch das zur Verfügung gestellte Trainingsmaterial pfleglich behandelt wird. Trotzdem der Hinweis, dass die Teilnehmer an Workshops und Trainings Raum und Materialien pfleglich und sorgfältig behandeln müssen und Gerätschaften mit der nötigen Vorsicht zu verwenden haben. Für entstandene Schäden haftet der Verursacher. 

Teilnehmererklärung

Ich benötige aus rechtlichen Gründen von den Teilnehmern an Training und Workshops eine schriftliche Teilnehmeerklärung, bei Minderjährigen von einem Erziehungsberechtigten.

Diese Teilnehmererklärung ist auch Bestandteil des Trainingsvertrages, den wir nach den kostenfreien Probetrainings abschließen, sobald sich ein Teilnehmer zur Fortführung des Trainings entschließt.

In der Teilnehmererklärung sind verschiedene Infos zum Training bzw. Workshops aufgeführt, u.a. gesundheitliche Aspekte und Versicherungsthemen, Pflege von Material und Räumlichkeiten, rechtliche Themen, Medien.

Die jeweils aktuelle Teilnehmererklörung ist auf der Seite Dokumente Krav Maga Training zu finden.

Mit der Teilnahme am Training und Probetraining akzeptiert der Teilnehmer die Pun